Visumfrei nach Portugal: Alles zur Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft für EU-Bürger

Visumfrei nach Portugal: Alles zur Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft für EU-Bürger

Der Umzug nach Portugal ist für EU-Bürger erfreulich unkompliziert. Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Sie ohne Visum einreisen und sich bis zu 90 Tage frei im Land aufhalten. Für längere Aufenthalte sind jedoch ein paar administrative Schritte erforderlich. Dieser Leitfaden bietet Ihnen umfassende Informationen zu Aufenthaltsgenehmigung, Anmeldungsverfahren und dem Erlangen der portugiesischen Staatsbürgerschaft.

 

1. Visumfreie Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tage


EU-Bürger benötigen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Diese Frist bietet eine ideale Gelegenheit, Portugal kennenzulernen und erste Schritte für einen dauerhaften Umzug vorzubereiten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten gelten spezielle Meldepflichten. Wer plant, sich dauerhaft niederzulassen, muss sich innerhalb von 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung registrieren.

Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn kein fester Wohnsitz angestrebt wird, beispielsweise bei einem längeren Urlaub. In solchen Fällen übernehmen Vermieter von Ferienunterkünften, Campingplatzbetreiber und Hotels die Anmeldung bei der SEF (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras: https://www.sef.pt/). Diese erfolgt durch Unterkunftsblätter, die innerhalb von drei Tagen nach Ankunft der Gäste online eingereicht werden müssen.
Bei Aufenthalten von über 90, aber unter 183 Tagen (z. B. 120 Tage) ist keine Registrierung bei der Gemeinde erforderlich, sofern kein fester Wohnsitz begründet wird und eine Rückkehr ins Heimatland geplant ist. Nach mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr könnte Portugal jedoch eine steuerliche Ansässigkeit annehmen, was zusätzliche Pflichten wie Steuerzahlungen nach sich ziehen kann.


2. Anmeldung als Resident für langfristige Aufenthalte


Wie schon erwähnt, ist für Aufenthalte über 90 Tage eine offizielle Anmeldung beim zuständigen Rathaus (Câmara Municipal) erforderlich. Diese Registrierung ermöglicht Ihnen einen legalen Langzeitaufenthalt und erfolgt mit der Ausstellung des „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia (CRUE)“. Das Zertifikat ist in der Regel fünf Jahre gültig.

Folgende Unterlagen sollten Sie für die Anmeldung in der Gemeindeverwaltung parat haben:

  • Personalausweis oder Reisepass: Als Identitätsnachweis und Beleg für Ihre EU-Staatsbürgerschaft.
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis einer Immobilie in Portugal: Dies dient als Wohnsitznachweis.
  • Finanznachweise: Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, sich in Portugal zu versorgen, z.B. durch Einkommensnachweise, den Nachweis einer Unternehmensgründung, Arbeitsverträge oder eine Rentenbescheinigung.

 

Strebt man einen festen Wohnsitz in Portugal an, ist zudem die Beantragung einer portugiesischen Steuernummer (NIF) essenziell. Sie wird beim Finanzamt (Serviço de Finanças: https://www.portaldasfinancas.gov.pt/) beantragt. Mit der NIF sind Sie steuerlich registriert und können so Einkommens- oder Wohnsitzsteuerangelegenheiten regeln. Überhaupt ist die NIF in Portugal sehr häufig erforderlich, so auch beim Erwerb einer Immobilie oder beispielsweise sogar, wenn Sie einen Mobilfunkvertrag abschließen möchten.

 

3. Zugang zum Gesundheitssystem


Als EU-Bürger haben Sie bei einem Wohnsitz in Portugal Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem (Serviço Nacional de Saúde (SNS): https://www.sns.gov.pt/).
Nach Ihrer Registrierung können Sie sich in Ihrem örtlichen Gesundheitszentrum (Centro de Saúde) anmelden und erhalten dort eine portugiesische Gesundheitsnummer (Número de Utente). Diese Nummer ermöglicht Ihnen den Zugang zu Gesundheitsleistungen wie Arztbesuchen oder Medikamenten zu vergünstigten Tarifen. Für längere Aufenthalte kann es sich auch lohnen, eine ergänzende private Krankenversicherung abzuschließen.


4. Sozialversicherung bei Arbeitsaufnahme


Wenn Sie in Portugal arbeiten, müssen Sie sich auch beim „Instituto da Segurança Social": https://en.seg-social.pt/ registrieren.
Damit erhalten Sie Zugang zu Sozialleistungen wie Arbeitslosenunterstützung und Rentenansprüche.


5. Daueraufenthaltskarte und Staatsbürgerschaft


Falls Sie planen, dauerhaft in Portugal zu bleiben, können Sie nach fünf Jahren eine Daueraufenthaltskarte beantragen, die als "Certificado de Residência Permanente" bezeichnet wird. Dieser Schritt ist freiwillig, kann jedoch vorteilhaft sein, da diese Karte als langfristiger Aufenthaltsnachweis dient. Die Daueraufenthaltskarte kann beim SEF beantragt werden und bietet dieselben Rechte wie das temporäre Aufenthaltszertifikat.

Als EU-Bürger können Sie zudem nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Portugal die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist dieser Zeitraum vergleichsweise kurz und ermöglicht es, sich offiziell als Portugiese zu registrieren, ohne die EU-Bürgerschaft aufzugeben. Hier ist eine Übersicht über die Voraussetzungen und den Prozess für die Beantragung der portugiesischen Staatsbürgerschaft:

 

Voraussetzungen für die portugiesische Staatsbürgerschaft

 

  1. Mindestaufenthaltsdauer: Fünf Jahre rechtmäßiger und durchgängiger Aufenthalt in Portugal. Dieser Zeitraum kann durch regelmäßige Aufenthaltsregistrierungen bei der Gemeinde und dem Ausländeramt (SEF) nachgewiesen werden.
  2. Sprachkenntnisse: Grundlegende Portugiesischkenntnisse sind erforderlich. Ein offizieller Sprachtest (A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) wird oft als Nachweis verlangt, der grundlegende Konversationsfähigkeiten in Portugiesisch abdeckt.
  3. Nachweis der Integration: Dies ist nicht immer offiziell gefordert, jedoch hilfreich. Ein fester Arbeitsplatz, ein Bankkonto, Immobilienbesitz oder die Teilnahme an lokalen Gemeinschaftsaktivitäten können Ihre Integration in die portugiesische Gesellschaft belegen.
  4. Keine strafrechtlichen Vergehen: Ein tadelloses Führungszeugnis (portugiesisches und deutsches bzw. das aus Ihrem Herkunftsland) ist ein wichtiger Bestandteil des Antrags.


Der Antragsprozess für die Staatsbürgerschaft umfasst zunächst das Einreichen der erforderlichen Dokumente, wozu auch das Ablegen des Sprachtestes zählt. Der Antrag wird dann entweder beim Zentralregisteramt (Conservatória dos Registos Centrais) oder bei einem örtlichen Standesamt (Conservatória) eingereicht. Die Bearbeitung kann mehrere Monate (ca. 6 bis 24) dauern. Die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 250 €. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Staatsbürgerschaftsurkunde. Anschließend können Sie den portugiesischen Personalausweis (Cartão de Cidadão) und Reisepass beantragen.

 

Vorteile der portugiesischen Staatsbürgerschaft für EU-Bürger

  • Beibehaltung der bisherigen EU-Bürgerschaft: In Portugal ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sodass Sie Ihre ursprüngliche EU-Staatsangehörigkeit behalten können.
  • Erweiterte Rechte: Mit der portugiesischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie volles Wahlrecht, uneingeschränkte Arbeitsrechte und Zugang zu EU-Konsulardiensten weltweit.
  • Einfachere Reiseformalitäten: Der portugiesische Reisepass ist weltweit angesehen und erleichtert Visaanträge für bestimmte Länder.

Tipp zur Staatsbürgerschaft:

Da die portugiesische Staatsbürgerschaft einige formelle Schritte erfordert, kann es hilfreich sein, einen Anwalt oder Berater hinzuzuziehen. Diese Experten kennen oft alle aktuellen Anforderungen und Abläufe und können den Prozess beschleunigen. Zusammengefasst ist die Beantragung der portugiesischen Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren gut organisiert und eröffnet zahlreiche Vorteile, um Portugal dauerhaft als neue Heimat zu genießen.

 

Tipps für eine stressfreie Anmeldung

  • Frühzeitige Terminvereinbarung: Vor allem in touristisch beliebten Regionen kann es zu längeren Wartezeiten für die Anmeldung und für SEF-Termine kommen.
  • Dokumente vollständig vorbereiten: Ein übersichtlicher Ordner mit Kopien aller wichtigen Unterlagen (z.B. Reisepass, Mietvertrag, Finanznachweise) beschleunigt die Bearbeitung.
  • Sprache beachten: Viele Behördenmitarbeiter sprechen zwar Englisch, doch kann es in manchen Gemeinden von Vorteil sein, wenn Sie grundlegende portugiesische Begriffe für die Anmeldung beherrschen.

 

FAQ


1. Wie lange dauert die Beantragung der portugiesischen Staatsbürgerschaft?

  • Die Bearbeitungsdauer der portugiesischen Staatsbürgerschaft liegt aktuell meist zwischen 6 und 12 Monaten, kann jedoch je nach Region und Behörde bis zu 24 Monate betragen. Faktoren wie vollständige Dokumentation und Sprachtests beeinflussen die Bearbeitungszeit. Empfehlenswert ist es, alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten und einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.


2. Kann ich die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn ich nur einen Zweitwohnsitz habe?

  • Nein, die portugiesische Staatsbürgerschaft kann nicht allein durch einen Zweitwohnsitz beantragt werden. Voraussetzung ist ein fester, ununterbrochener Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in Portugal. Ein temporärer Aufenthalt oder ein Zweitwohnsitz erfüllt diese Anforderungen nicht. Es muss ein tatsächlicher Hauptwohnsitz mit Anmeldung in Portugal bestehen, der den Lebensmittelpunkt kennzeichnet.


3. Welche Rechte verliere ich bei der Annahme der portugiesischen Staatsbürgerschaft?

  • Portugal erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen behalten können, sofern dies auch im Heimatland zulässig ist. Die Annahme der portugiesischen Staatsbürgerschaft bringt in der Regel keine Verluste an Rechten mit sich. Sie gewinnen jedoch zusätzliche Rechte wie das volle Wahlrecht in Portugal und die Möglichkeit, sich in anderen EU-Staaten ohne Aufenthaltstitel niederzulassen oder zu arbeiten.


4. Welche Kosten kommen bei der Beantragung der CRUE auf mich zu?

  • Die Gebühr für die Ausstellung des „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ (CRUE / EU-Bürgerregistrierungszertifikat). Die Kosten variieren hier je nach Gemeinde, liegen aber in der Regel zwischen 15 und 30 Euro.


5. Wie beantrage ich eine portugiesische Gesundheitsnummer?

  • Um in Portugal eine Gesundheitsnummer (Número de Utente) zu erhalten, müssen Sie sich bei Ihrem örtlichen Gesundheitszentrum (Centro de Saúde) anmelden. Dazu benötigen Sie:
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis.
    • EU-Bürgerregistrierungszertifikat (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia), um Ihren Wohnsitz zu belegen.
    • NIF (Steuernummer), die zeigt, dass Sie in Portugal registriert sind. Nach der Vorlage dieser Dokumente wird Ihnen die Gesundheitsnummer ausgestellt, die Ihnen Zugang zu den Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems (Serviço Nacional de Saúde, SNS) ermöglicht.


6. Welche Sprachzertifikate werden für den Nachweis der Sprachkenntnisse akzeptiert?

  • Für den Nachweis der grundlegenden Portugiesischkenntnisse (A2-Niveau) werden häufig Zertifikate akzeptiert, die von akkreditierten Einrichtungen ausgestellt werden. Zu den anerkannten Prüfungen gehören:
    • CIPLE (Certificado Inicial de Português Língua Estrangeira) des portugiesischen Instituto Camões. Weitere Informationen finden Sie hier: https://caple.letras.ulisboa.pt/exame/2/ciple
    • Sprachtests von zertifizierten Sprachschulen und Bildungseinrichtungen, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) arbeiten. Die Anmeldung für den Sprachtest kann an Sprachschulen oder online über offizielle Websites erfolgen.


7. Was passiert, wenn ich die Sprachprüfung nicht bestehe?

  • Wenn Sie die Sprachprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen. Die meisten Prüfungsanbieter erlauben eine erneute Teilnahme nach einer Wartezeit, die von der jeweiligen Einrichtung abhängt. Es wird empfohlen, vor einem erneuten Versuch zusätzliche Sprachkurse oder Tutorien zu belegen, um Ihre Chancen zu verbessern.


8. Kann ich mit der portugiesischen Staatsbürgerschaft in jedem EU-Land arbeiten und leben?

  • Ja, mit der portugiesischen Staatsbürgerschaft genießen Sie alle Rechte eines EU-Bürgers. Dies bedeutet, dass Sie in jedem EU-Mitgliedstaat sowie in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in der Schweiz arbeiten und leben können.